Entfernung von Falschparkern

Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge auf Ihrem Privatparkplatz oder Privatgrundstück sind nicht nur ärgerlich, sondern stellen eine klare Besitzstörung dar. Ob Falschparker auf dem Privatparkplatz, Fremdparker in Ihrer Einfahrt oder widerrechtliches Parken auf Privatgrundstücken – wir von Schwabe Transporte bieten Ihnen im Raum Böblingen und Stuttgart eine schnelle und rechtssichere Lösung zur Entfernung von Falschparkern.

Schwabe bietet

1

Was tun bei einem Falschparker auf Ihrem Privatgrundstück? Wenn ein fremdes Fahrzeug ohne Erlaubnis auf Ihrem Grundstück steht, handelt es sich um eine Besitzstörung, bei der Sie als Eigentümer das Recht zur Entfernung haben. Wir kümmern uns um die rechtlich korrekte Abschleppung – ganz gleich, ob auf einem privaten Stellplatz, in einer Tiefgarage oder vor Ihrer Hofeinfahrt.

2

Wer zahlt die Abschleppkosten bei Falschparkern? Die gute Nachricht: In den meisten Fällen müssen Sie als Grundstücksbesitzer die Abschleppkosten für Falschparker nicht selbst tragen. Der Verursacher, also der Fahrer bzw. Halter des falsch abgestellten Fahrzeugs, ist zur Kostenerstattung verpflichtet. Wir übernehmen für Sie die rechtssichere Abwicklung und stellen sicher, dass die Kosten dem Verantwortlichen in Rechnung gestellt werden.

3

Schwabe Transporte ist Ihr zuverlässiger Partner in Böblingen und Stuttgart. Unser Abschleppdienst ist täglich im Einsatz – 24/7, auch an Wochenenden und Feiertagen. Als erfahrenes Unternehmen mit Sitz in Böblingen sind wir flexibel und schnell vor Ort – in Stuttgart, Sindelfingen, Leonberg, Ludwigsburg und der gesamten Umgebung.

4

Falschparker melden – so einfach geht’s
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Online-Formular, um einen Falschparker auf Ihrem Privatgrundstück zu melden. Wir kümmern uns um alles Weitere – von der Vor-Ort-Prüfung bis zur finalen Fahrzeugentfernung.

Rechtssichere Abschleppung

Wir handeln auf Basis der aktuellen Rechtslage bei Besitzstörung. Unsere Maßnahmen zur Entfernung von Falschparkern auf Privatgrundstücken sind vollständig dokumentiert und rechtlich abgesichert – für Ihre Sicherheit und Nachvollziehbarkeit.

Keine Kosten für Grundstücksbesitzer

In den meisten Fällen tragen nicht Sie, sondern der Falschparker selbst die Abschleppkosten. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung und stellen sicher, dass die Kosten dem Verursacher rechtmäßig in Rechnung gestellt werden.

24-Stunden Hilfe

Ob Tiefgarage, Einfahrt oder Parkplatz – unser Team ist kurzfristig einsatzbereit, um Falschparker im Raum Böblingen und Stuttgart zu entfernen. Wir sind rund um die Uhr erreichbar und schnell bei Ihnen, wenn es darauf ankommt.

Falschparker? Nicht lange ärgern – jetzt handeln!

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Online-Formular, um einen Falschparker auf Ihrem Privatgrundstück zu melden. Wir kümmern uns um alles Weitere – von der Vor-Ort-Prüfung bis zur finalen Fahrzeugentfernung.

Wenn ein Falschparker auf Ihrem Privatgrundstück oder Privatparkplatz steht, haben Sie als Eigentümer das Recht, das Fahrzeug entfernen zu lassen. Es handelt sich um eine Besitzstörung, bei der Sie juristisch abgesichert handeln können. Sie dürfen ein Abschleppunternehmen beauftragen – wie unseren Service in Böblingen und Stuttgart – um das widerrechtlich geparkte Fahrzeug fachgerecht und rechtssicher entfernen zu lassen. Die Abschleppkosten muss in der Regel der Falschparker selbst tragen.

Nein, das Ordnungsamt ist in der Regel nicht für Privatgrundstücke zuständig. Es greift nur bei Verstößen im öffentlichen Verkehrsraum ein. Wenn ein Falschparker auf einem Privatparkplatz oder Ihrer Einfahrt steht, liegt die Verantwortung bei Ihnen als Grundstückseigentümer. In diesem Fall können Sie ein Abschleppunternehmen für Privatgrundstücke beauftragen, um die Störung zu beseitigen – rechtlich vollkommen zulässig.

Um Ihren Privatparkplatz vor Falschparkern zu schützen, empfehlen sich mehrere Maßnahmen: gut sichtbare Hinweisschilder, Zufahrtsbarrieren, sowie die regelmäßige Kontrolle des Parkplatzes. Bei wiederholten Vorfällen kann ein Abschleppdienst für Falschparker auf Privatgrund schnell und konsequent handeln. Zudem sollten Sie Ihr Eigentum mit einem klaren Hinweis auf Privatbesitz und Besitzstörung kennzeichnen – das erleichtert die rechtliche Durchsetzung bei Fremdparkern erheblich.

Sobald Sie uns einen Falschparker auf Ihrem Privatgrundstück melden, prüfen wir die Situation vor Ort. Nach rechtlicher Bewertung wird das Fahrzeug schnell und professionell abgeschleppt. Wir dokumentieren den Vorgang vollständig, um bei Bedarf den Nachweis über die Besitzstörung erbringen zu können. Unsere erfahrenen Teams im Raum Böblingen und Stuttgart sorgen für eine sichere und rechtskonforme Umsetzung.