Was tun bei einem Falschparker auf Ihrem Privatgrundstück? Wenn ein fremdes Fahrzeug ohne Erlaubnis auf Ihrem Grundstück steht, handelt es sich um eine Besitzstörung, bei der Sie als Eigentümer das Recht zur Entfernung haben. Wir kümmern uns um die rechtlich korrekte Abschleppung – ganz gleich, ob auf einem privaten Stellplatz, in einer Tiefgarage oder vor Ihrer Hofeinfahrt.
Wer zahlt die Abschleppkosten bei Falschparkern? Die gute Nachricht: In den meisten Fällen müssen Sie als Grundstücksbesitzer die Abschleppkosten für Falschparker nicht selbst tragen. Der Verursacher, also der Fahrer bzw. Halter des falsch abgestellten Fahrzeugs, ist zur Kostenerstattung verpflichtet. Wir übernehmen für Sie die rechtssichere Abwicklung und stellen sicher, dass die Kosten dem Verantwortlichen in Rechnung gestellt werden.
Schwabe Transporte ist Ihr zuverlässiger Partner in Böblingen und Stuttgart. Unser Abschleppdienst ist täglich im Einsatz – 24/7, auch an Wochenenden und Feiertagen. Als erfahrenes Unternehmen mit Sitz in Böblingen sind wir flexibel und schnell vor Ort – in Stuttgart, Sindelfingen, Leonberg, Ludwigsburg und der gesamten Umgebung.
Falschparker melden – so einfach geht’s
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Online-Formular, um einen Falschparker auf Ihrem Privatgrundstück zu melden. Wir kümmern uns um alles Weitere – von der Vor-Ort-Prüfung bis zur finalen Fahrzeugentfernung.